<<Anrede & Titel>> <<Nachname & Titel nachgestellt>>,
das Thema Erben und Vererben ist für Ihre und unsere Kunden ein wichtiges Thema.
Um die Vorgangsweise in diesem Bereich zu erleichtern und Klarheit zu schaffen, möchte GoLending Ihnen und Ihren Kunden zwei neue Vordrucke zur Verfügung stellen. Sie können sich die zwei Formulare unter Formular A und Formular B herunterladen
oder erhalten diese von der Verwaltung von GoLending.
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Für Verträge bei GoLending gilt natürlich die gesetzliche Erbfolge.
Durch diese Formulare hat Ihr Kunde oder Ihre Kunden die Möglichkeit, bereits zu Lebzeiten eine Regelung zu treffen, was mit dem Vertrag im Falle des Todes passieren soll.
Formular A ist für Gemeinschaftsverträge - dieser regelt, dass der überlebende Inhaber den Vertrag weiterführen kann. Zusätzlich kann bei Bedarf- wenn beide verstorben sind- ein Begünstigter angegeben werden, sowie ein Ersatzbegünstigter.
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Formular B ist für Einzelverträge - ein entsprechender Begünstigter und bei Bedarf Ersatzbegünstigter kann hier angegeben werden.
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Folgende wichtige Punkte sind dabei zu beachten:
- Für jeden Vertrag ist eine gesonderter Erklärung abzugeben. (Das gilt auch für eine Verlängerung.)
- Das Formular muss von allen Vertragsinhabern unterschrieben werden (jeweils 2x).
- Der Vereinbarung kann jederzeit schriftlich von allen Vertragsinhabern gemeinsam widerrufen werden.
- Für die Wirksamkeit muss die Schenkung auch von dem Begünstigten / Ersatzbegünstigten angenommen werden. Das kann bereits zu Lebzeiten erfolgen, oder auch erst im Todesfall. Ob Ihr Kunde den Begünstigten darüber informieren möchte, liegt ganz bei ihm.
Beachten Sie nur, dass diese Vereinbarung evtl. durch die Erben widerrufen werden kann, solange die Annahme durch den Begünstigten noch nicht erfolgt ist.
Durch die Unterschrift des Begünstigten/Ersatzbegünstigten wird die Annahme dokumentiert. Reichen Sie uns, wenn möglich auch die Legitimationspapiere der Begünstigten / Ersatzbegünstigten mit ein.
- Für bestehende Verträge tragen Sie bitte die Vertrags Nr. ein.
- Bei Neuverträgen übernimmt das GoLending. Dafür ist aber wichtig, dass bei der Zusendung klar zu erkennen ist, zu welchem Neuvertrag diese Vereinbarung gehört.
- Nach der Einreichung bei uns erhält Ihr Kunde im Anschluss ein von GoLending gegengezeichnetes Exemplar für seine Unterlagen.
Bitte beachten Sie, dass GoLending weder rechts- noch steuerberatend tätig ist.
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Wir hoffen, dass wir mit diesen Informationen und beiden Formularen für Klarheit und Hilfestellung beim Thema Erben und Vererben sorgen konnten.
Ihr GoLending-Team
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