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Deutscher Verein der Blinden und Sehbehinderten
in Studium und Beruf e. V.

DVBS Infobrief: Interessenvertretung sehbeeinträchtigter Menschen

(Nr. 3/2020, 4. Dezember 2020)

Liebe Leserinnen und Leser,
in der dritten Ausgabe unseres Infobriefs finden Sie Informationen rund um das Thema Umgang mit der eigenen Behinderung – Resilienz. Zudem erhalten Sie Hinweise auf Sehrestberatungen / Low-Vision-Checks, Verbesserungen der Beratung und Weiterbildungsförderung durch die Bundesagentur für Arbeit (BA), und wir stellen Ihnen wichtige Links zu diesen Themen vor.

Sie haben die bisherigen Ausgaben des Infobriefs verpasst? Hier können Sie diese nachlesen.
Bitte leiten Sie diesen Infobrief an Interessierte weiter. Vielen Dank!
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Ein möglicher Beratungsfall

Stellen Sie sich folgende Situation vor:
Sie bemerken die auffällige Kopfhaltung eines Kollegen. Manchmal „klebt“ er mit der Nase am Bildschirm oder bei hellerem Lichteinfall wird der Kopf extrem schräg gehalten, die Augen sind zu Schlitzen zusammengekniffen. Eine Kollegin, die immer alle mit Namen grüßt, beschränkt sich seit einiger Zeit auf einen allgemeinen Gruß. Bei Dämmerlicht stößt sie Kollegen versehentlich an.
Solche und ähnliche Beobachtungen können auf eine Seheinschränkung hinweisen. Sie als SBV sprechen die Person an, auch wenn Sie selbst unsicher sind, weil Sie bei Bedarf unterstützen möchten. Sie erleben Unverständnis und Abwehr, peinliches Schweigen. Was ist da los?

Umgang mit Sehverschlechterung als Prozess

Häufig haben blinde oder sehbehinderte Menschen Schwierigkeiten, mit der zunehmenden oder neu eingetretenen Behinderung konstruktiv umzugehen. Viele Augenerkrankungen führen im Laufe der Zeit zu weiterer Sehverschlechterung oder Erblindung. Dieser Prozess ist sehr belastend für Betroffene und fordert viel Kraft. Leicht verständlich daher, dass Sehverschlechterung und -verlust verdrängt werden.
Die Kollegen am Ende des Korridors nicht mehr richtig erkennen, Farben nicht mehr unterscheiden, Helligkeit nicht mehr aushalten und sich bei Dämmerlicht nicht mehr sicher orientieren können: Wer erzählt das gerne? Wer outet problemlos seine Hilfebedürftigkeit, bittet um Rücksichtnahme und Nachsicht?
Behinderte Menschen fühlen sich insbesondere zu Beginn eines Prozesses offensichtlicher Verschlechterungen ihres Sehvermögens häufig als Belastung für ihre Umwelt.

Aktiver Umgang durch Resilienz

Beratende, Kollegen und Freunde sollten versuchen, sich in den betroffenen Kollegen hineinzuversetzen. Wie ginge es mir, wenn ich bisher 80 Prozent meiner Informationen visuell aufgenommen habe und bald kaum noch sehen kann? Was geschähe mit meinem Selbstbewusstsein Kollegen, Familie und Vorgesetzten gegenüber? Beratende müssen sich klar machen, dass zunehmende Sehbehinderung, beginnende und eintretende Erblindung sehr radikale Einschnitte bedeuten. Betroffene müssen ihr Leben neu erfinden. Sie müssen lernen, ihre Behinderung zu akzeptieren und aktiv mit ihr umzugehen. Hierfür hilft Resilienz. Resilienz bedeutet psychische Widerstandskraft, die Fähigkeit, schwierige Lebenssituationen ohne anhaltende Beeinträchtigung zu überstehen.
Resilienz kann erlernt werden, gelingt aber selten allein! Gespräche mit ähnlich betroffenen Menschen (Peer-to-Peer-Mentoring), Unterstützung durch behinderungserfahrene Psychotherapeuten, vertrauliche Gespräche mit der SBV über gewünschte Unterstützungen, ein verständnisvolles Familien- und Freundesumfeld sind hierfür hilfreich. Und dann ist auch noch die Qualifizierung im Umgang mit Hilfsmitteln für Arbeit, Haushalt und Freizeit sowie ggf. Mobilitätstraining nötig. Wer bezahlt das und wer sind die richtigen Ansprechpartner?

Die Selbsthilfe bietet vielfältige Unterstützung

Sehende SBV, die blinde oder sehbehinderte Kollegen unterstützen, können diese in Resilienzfragen nur wenig beraten, da sie nicht über eigene Erfahrungen verfügen. Aber sie können über den Deutschen Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf e.V. (DVBS) Kontakte zu berufstätigen Mentoren mit ähnlichen Erfahrungen vermitteln. Sie können Adressen behinderungserfahrener Therapeuten weitergeben, auf Lektüre, Filme und andere Informationen hinweisen. Sie können ein behinderungsspezifisches Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anstoßen und Beratungen durch Sozialleistungsträger und Integrationsämter organisieren. Und sie sollten (nur mit Einverständnis der Betroffenen!) im kollegialen Umfeld Sachinformationen über Behinderungsursache, -verlauf, daraus entstehende Folgen und sinnvolle Verhaltensweisen weitergeben. Sie können Probleme und Konflikte reduzieren, die aus Unwissenheit und Unsicherheit resultieren.
Die Entwicklung starker Resilienz und eines positiven Selbstbewusstseins als Mensch mit Blindheit oder Sehbehinderung benötigt Zeit und beinhaltet oft auch Rückfälle. In dieser Hinsicht sollten auch SBV Resilienz entwickeln.
Wenn blinde und sehbehinderte Menschen sich mit Dreipunktschild oder –binde als solche kennzeichnen und/oder den weißen Langstock nutzen, dann haben sie ihre Behinderung anerkannt und gehen aktiv mit ihr um. Und sie geben dem sehenden Umfeld Sicherheit, weil dieses nun weiß, woran es ist.

Rat und Hilfe

Mentoring-Programm des DVBS  - Der Selbsthilfeverein unterstützt seheingeschränkte Berufstätige, Auszubildende und Studierende. Der DVBS vermittelt unter anderem Kontakte zu sehbehinderten oder blinden Mentorinnen und Mentoren aus fast allen Berufsfeldern in ganz Deutschland. Betroffenen entstehen keine Kosten.
DVBS e.V., Frauenbergstraße 8, 35039 Marburg, Telefon (06421) 94888-0, www.dvbs-online.de.

Partnerschaft auf Augenhöhe - Die Broschüre stellt die Angehörigenarbeit in den Fokus. Sie macht Erfahrungen und vorhandenes Wissen für indirekt Betroffene, Partner und Freunde sehbeeinträchtigter Menschen zugänglich. Sie kann kostenfrei bestellt werden bei: PRO RETINA Deutschland e. V., Selbsthilfevereinigung von Menschen mit Netzhautdegenerationen Kaiserstr. 1c, 53113 Bonn,
Telefon (0228) 227 217-0

Video „Nicht sehend – nicht blind“ - Sehbehinderte Berufstätige berichten über ihre Erfahrungen und zeigen berufliche Teilhabemöglichkeiten auf. https://www.dvbs-online.de/index.php/aktuelles_2/schwerpunkte/video-ig-sehbehinderte

Fachkundige und sensible psychotherapeutische Beratung empfiehlt sich, wenn sich das Sehen stark verschlechtert oder Blindheit droht: Die seelischen Belastungen sind oft nur mit fachkundiger Unterstützung gut zu bewältigen. Eine kleine, unvollständige Liste selbst betroffener und/oder in der Zusammenarbeit mit sehbehinderten Menschen erfahrener Therapeuten kann weiterhelfen: dbsv.org/psychologische-beratung.html  

Low-Vision-Beratung. Wenn das Sehen schlechter wird: Eine Low-Vision-Beratung (Sehrestberatung) ist immer eine gute Wahl. Viele Low-Vision-Berater können fundierter als Augenärzte über geeignete Hilfsmittel und sinnvolle Trainings besonders für Berufstätige, Auszubildende und Studierende informieren und entsprechende Tests anbieten. Sie stellen eine breite Palette an Hilfsmitteln zum Ausprobieren zur Verfügung: http://low-vision-kreis.de und dbsv.org/sehhilfen-low-vision.html.

Bundesagentur für Arbeit: Deutliche Verbesserungen bei Beratung und Weiterbildung

Berater, Vermittler und auch die Gutachter im Berufspsychologischen Service der BA kennen sich in der Regel nur wenig aus mit Augenerkrankungen und beruflichen Teilhabemöglichkeiten blinder und sehbehinderter Ratsuchender. Sie haben kaum Expertise und Erfahrungen, da sie mit diesem Thema selten konfrontiert werden. Wir forderten deshalb die Einrichtung regionaler Kompetenzzentren, in denen Spezialisten die zahlenmäßig kleine Gruppe von Menschen mit Sinnesbehinderungen kompetent und sachgerecht beraten, um Teilhabechancen besser nutzen zu können.
Diesen Sommer erfuhren wir von der BA-Geschäftsführung, dass es bereits seit 1999 solche Experten gibt. Von deren Existenz wissen allerdings nur wenige, auch vielen Reha-Beratern der BA sind diese unbekannt. Die bundesweit 45 Fachleute für sehbehinderte, blinde, hörbehinderte und gehörlose „Kunden“ der BA heißen Stützpunktpsychologen. Die meisten sind für mehrere Arbeitsagenturen zuständig. BA-Berater und -Vermittler können über den Berufspsychologischen Service der BA Stützpunktpsychologen heranziehen, wenn behinderungsspezifische Fragestellungen im Bereich Sinnesbehinderungen vorliegen.

BA-Stützpunktpsychologen und rechtliche Neuerungen

Deshalb raten wir: Fordern! Weisen Sie im Falle anstehender Beratungen, Umschulungen oder Weiterbildungen die  BA-Ansprechpartner immer auf die Einbeziehung der behinderungsspezifischen Experten, der zuständigen Stützpunktpsychologen, hin. Dann ist die Chance, optimal beraten zu werden, die richtigen Weiterbildungsangebote, Umschulungen und Unterstützungen zu bekommen, deutlich höher! Und wir müssen gemeinsam dafür sorgen, dass das Angebot der Stützpunktpsychologen bekannter wird.
Des Weiteren haben wir aus unserem Projekt iBoB heraus die BA und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) mehrfach aufgefordert, die Bedingungen für die Anerkennung förderfähiger beruflicher Weiterbildungsmaßnahmen deutlich zu verbessern. Bisher war es für Bildungsanbieter kaum interessant, barrierefreie und behinderungsspezifische Bildungsangebote zu entwickeln, da diese aufwendiger und deshalb auch teurer sind. Bis vor Kurzem wurden die entsprechenden Mehrkosten für Barrierefreiheit von Zertifizierern nicht anerkannt. Seit diesem Sommer müssen die Mehrkosten aber akzeptiert werden, und die BA kann Bildungsgutscheine ausgeben für teurere, weil barrierefreie Bildungsangebote. Dafür sorgte das BMAS mit einer Änderung der AZAV, der gesetzlichen Regelung für die Zertifizierung beruflicher Bildungsmaßnahmen. Eine aktuelle Änderung im § 179,2 SGB III ermöglicht es der BA, Weiterbildungsangebote, die wegen ihrer Barrierefreiheit teurer sind als üblich, zu fördern. Wir raten allen Interessierten und Anspruchsberechtigten: Lassen Sie sich nicht abwimmeln, sondern weisen Sie die Reha-Berater der BA und auch der Rentenversicherungen auf diese Neuerung hin.

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sprechen Sie uns einfach an!

Kontakt

Deutscher Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf e.V. (DVBS)
Frauenbergstraße 8, 35039 Marburg
Telefon: 06421 94888-0, E-Mail: info@dvbs-online.de

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