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iBoB-Infobrief: Interessenvertretung sehbeeinträchtigter Menschen

(Nr. 01/2019, 19. Dezember 2019)

Liebe Leserinnen und Leser,

seheingeschränkte Menschen sind eine vergleichsweise kleine Gruppe. In Deutschland leben zirka 650.000 blinde und sehbehinderte Menschen, davon sind etwa 66.000 erwerbstätig. Die meisten agieren vereinzelt und unorganisiert und sind entsprechend schwer zu erreichen. Mit diesem Infobrief wollen wir im Sinne aller Beteiligten zur Verbesserung der Situation beitragen.

In regelmäßigen Abständen möchten wir Ihnen für Ihre Arbeit in der Interessenvertretung hilfreiche Informationen und praktische Tipps für den Umgang mit Ihren sehbeeinträchtigten Kundinnen und Kunden geben.

Bitte leiten Sie diesen Infobrief an Interessierte weiter!
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Sehbehinderung

...juristisch:

Als sehbehindert gilt nach dem deutschen Sozialrecht, wessen Sehschärfe trotz Korrektur mit Brille oder Kontaktlinsen auf dem besseren Auge bei einer Entfernung von 30 Zentimetern weniger als 30% bis 5% beträgt.

Hochgradig sehbehindert ist, wer mit dem besseren Auge eine Sehschärfe von weniger als 5% bis 2% erreicht.

Menschen mit geringerer Sehschärfe gelten gesetzlich als blind, auch wenn noch ein Restsehvermögen oder Lichtscheinwahrnehmung vorhanden ist.

Diese Abstufungen sind wichtig für die Beurteilung des Grades der Behinderung (GdB) und für Nachteilsausgleiche.

Durch weitere Beeinträchtigungen wie Gesichtsfeldausfälle kann ein Mensch bei besserer Sehschärfe einer dieser Gruppen gleichgestellt sein.

... praktisch:

Vielfach sind Erkrankungen die Ursache einer Sehbehinderung. Das abnehmende Sehvermögen und die Auswirkungen können ein schleichender, für die Betroffenen oftmals quälender Prozess sein.

Sehbehinderungen sind vielfältig, auch in ihren Ausprägungen und Folgebeeinträchtigungen. Menschen mit der gleichen Augenerkrankung und/oder einer gleichen Sehkraft haben zumeist einen individuellen Seheindruck (Wahrnehmung des Gesehenen) und kommen mit den Auswirkungen unterschiedlich gut zurecht; entsprechend unterschiedlich können sie ihre eingeschränkten Seheindrücke verarbeiten (kompensieren) und bewältigen diese auch unterschiedlich gut.

Ein möglicher Beratungsfall

Stellen Sie sich folgende Situation vor:

Einem Ihrer Kollegen droht infolge von Diabetes eine massive Sehverschlechterung. Damit ist seine Arbeits- und Leistungsfähigkeit und damit sein Arbeitsplatz bedroht. Was tun?

Sehr wahrscheinlich wird er oder sie sich an Sie als Schwerbehindertenvertreter wenden. Doch für Sie ist das ein Präzedenzfall, denn in Ihrem Alltag kommt das Thema Sehverschlechterung normalerweise nicht vor.

Wenn Sie nicht selbst von einer Seheinschränkung betroffen sind, fühlen Sie sich jetzt wahrscheinlich überfordert. Aber wie in Ihrem Arbeitsalltag gilt auch hier: Sie müssen und können nicht alles wissen – aber Sie können an die richtigen Stellen verweisen!

 Rat und Hilfe

Diverse Beratungsstellen bieten Ihnen und Ihrem Kollegen kompetente „Erste Hilfe“ an: Beispielsweise

Low-Vision-Beratung...

bedeutet: Feststellung des Ausmaßes einer Sehbeeinträchtigung und optimale individuelle Unterstützung durch geschultes Personal in einer vertrauten Umgebung. Dabei wird gemeinsam mit dem oder der Betroffenen nach Hilfen und Lösungen gesucht, um das verbliebene Sehvermögen optimal zu nutzen. Dabei ist der erste Schritt in der Regel die Anpassung vergrößernder Sehhilfen. Darüber hinaus gibt es eine große Anzahl weiterer Hilfsmittel und Alltagshilfen, die – richtig eingesetzt - den Alltag erleichtern. Auch kann eine Optimierung von Umweltbedingungen an das reduzierte Sehvermögen hilfreich sein, zum Beispiel eine Anpassung der Beleuchtung oder der gezielte Einsatz hoher Kontraste.

Haben Sie die sehbehinderten Kollegen in Ihrem Betrieb schon entdeckt?

Betroffene geben ihre Schwierigkeiten häufig nicht preis – vor allem, wenn sich die visuellen Einschränkungen erst im Laufe des Lebens ausprägen. Das heißt: Sie fallen nicht sofort durch weiße Stöcke, blaue Blindenplaketten oder gelbe Armbinden auf. Gleichzeitig merken Umstehende, dass etwas nicht stimmt, wenn die Kollegin oder der Kollege sich nicht „normal“ verhält – beispielsweise im Vorbeigehen nicht grüßt, regelmäßig gegen Hindernisse läuft oder beim Lesen einen irritierend geringen Abstand zum Kantinenaushang hält.

Mit anderen Worten: Der Kollege aus obigem Fallbeispiel hat bereits einen weiten Weg hinter sich, wenn er bei Ihnen im Büro steht und Sie um Hilfe bittet. Er hat seine Einschränkung (an)erkannt; passt sich vielleicht gerade der neuen Situation an, statt sie zu verleugnen, und ist auf dem Weg der Akzeptanz seiner Behinderung. Sie können ihn dabei unterstützen!

Linktipps

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sprechen Sie uns einfach an!

Kontakt

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Frauenbergstraße 8, 35039 Marburg
Telefon: 06421 94888-33, E-Mail: ibob@dvbs-online.de

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