Sehbehinderung
...juristisch:
Als sehbehindert gilt nach dem deutschen Sozialrecht, wessen Sehschärfe trotz Korrektur mit Brille oder Kontaktlinsen auf dem besseren Auge bei einer Entfernung von 30 Zentimetern weniger als 30% bis 5% beträgt.
Hochgradig sehbehindert ist, wer mit dem besseren Auge eine Sehschärfe von weniger als 5% bis 2% erreicht.
Menschen mit geringerer Sehschärfe gelten gesetzlich als blind, auch wenn noch ein Restsehvermögen oder Lichtscheinwahrnehmung vorhanden ist.
Diese Abstufungen sind wichtig für die Beurteilung des Grades der Behinderung (GdB) und für Nachteilsausgleiche.
Durch weitere Beeinträchtigungen wie Gesichtsfeldausfälle kann ein Mensch bei besserer Sehschärfe einer dieser Gruppen gleichgestellt sein.
... praktisch:
Vielfach sind Erkrankungen die Ursache einer Sehbehinderung. Das abnehmende Sehvermögen und die Auswirkungen können ein schleichender, für die Betroffenen oftmals quälender Prozess sein.
Sehbehinderungen sind vielfältig, auch in ihren Ausprägungen und Folgebeeinträchtigungen. Menschen mit der gleichen Augenerkrankung und/oder einer gleichen Sehkraft haben zumeist einen individuellen Seheindruck (Wahrnehmung des Gesehenen) und kommen mit den Auswirkungen unterschiedlich gut zurecht; entsprechend unterschiedlich können sie ihre eingeschränkten Seheindrücke verarbeiten (kompensieren) und bewältigen diese auch unterschiedlich gut.
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